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An
zahlreichen Binnenseen und einigen Flüssen in Ostholstein und
in der Holsteinischen Schweiz können Süßwasserfische wie
Aal, Hecht, Karpfen, Zander, Barsch, Schleie und Forelle
geangelt werden. Voraussetzung ist ein gültiger
Bundesfischereischein, der auch von einem anderen
Bundesland ausgestellt sein kann. Für Nichtinhaber eines
Fischereischeines kann ein sogenannter "Urlaubsfischereischein"
für max. 40 Tage Gültigkeit gegen Gebühr vergeben werden. Angelkarten
können bei den Fischereipächtern gekauft werden. |
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Für
den Fischfang in den Küstengewässern der Ostsee ist
grundsätzlich ein gültiger Bundesfischereisein
erforderlich. |